Ab 1.1.2000 besteht dieser Code aus 4 Ziffern, 2
für die Woche und 2 für das Jahr. Mit geringer werdender Profiltiefe
werden die Bremswege auf nasser Fahrbahn immer länger. Verlust des
Fahrbahnkontakts durch Aquaplaning tritt bei Reifen mit geringer
Profiltiefe schon bei niedrigen Geschwindigkeiten auf. Diese
Gesichtspunkte der Fahrsicherheit sprechen für einen möglichst frühzeitigen
Ersatz der Reifen, bevor die "Abnutzungsanzeiger" erreicht
sind: Die 1,6 mm hohen Erhebungen in den Profilrillen sind
international vorgeschrieben. Die Reifen sind in jedem Fall zu
ersetzen, wenn die nutzbare gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe
erreicht ist oder nicht reparierbare Schäden durch mechanische
Einwirkung oder Alterung aufgetreten sind.
Reifen altern aufgrund physikalischer und
chemischer Prozesse, wodurch ihre Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt
werden kann. Das gilt auch für nicht oder weniger benutzte Reifen. Um
dem Alterungsprozeß entgegenzuwirken, werden in Reifen besonders
widerstandsfähige Mischungstypen verwendet und darüber hinaus
Alterungsschutzmittel eingebracht. Die meisten PKW-Reifen sind so
ausgelegt, daß bei sachgerechter Nutzung innerhalb der üblichen
Nutzungsdauer die Verschleißgrenze (gesetzlich zulässige
Restprofiltiefe von 1,6 mm) weit vor der Alterungsgrenze erreicht ist.
Um eine lange Nutzungsdauer sicherzustellen, sollten die Reifen
innerhalb der ersten Jahre nach Produktion zum Ersteinsatz gebracht
werden.
Ältere Reifen können weiter benutzt und im
laufenden Betrieb abgefahren werden, wenn sie vorher ständig unter
normalen Bedingungen im Einsatz waren. Niemals gebrauchte Reifen
verwenden, deren Vorleben nicht bekannt ist. Besonders stark altern
Reifen an Wohnwagen und PKW-Anhängern. Hier kann die Alterungsgrenze
- abhängig von den jeweiligen Bedingungen - vor Erreichen der
Verschleißgrenze liegen. Es wird empfohlen, diese Reifen schon bei
einem Alter von 6 Jahren zu ersetzen.
Bei Neureifenbedarf sollte der Reifen des
bisherigen Ersatzrades mit verwendet werden, sofern dieser noch in
einwandfreiem Zustand und nicht bereits überaltert ist. Die
Verwendung eines mehrere Jahre alten Ersatzrades gemeinsam mit neuen
Reifen kann jedoch das Fahrverhalten beeinflussen, weil sich die
Reifentechnik in der Zwischenzeit weiterentwickelt haben kann. Nach
einem Alter von 6 Jahren entsprechen PKW-Reifen im allgemeinen nicht
mehr in allen Punkten dem aktuellen Stand der Technik. Den
Ersatzreifen sollte man dann nur noch dafür vorsehen, das Fahrzeug im
Notfall fahrbereit zu halten.
Reifen, die nicht mehr verwendet werden können
(abgefahren, überaltert, beschädigt o.a.), sind einem Reifenfachmann
zur Entsorgung zu übergeben.